Katastervermessung
Wir beraten sie gerne zu Ihren Anliegen im Rahmen des Liegenschaftskatasters.

Teilungsvermessungen

Eine Teilungsvermessung im Liegenschaftskataster erfolgt, wenn ein Flurstück in mehrere neue Flurstücke aufgeteilt wird, beispielsweise bei einer Grundstücksteilung. Die neuen Grenzen werden im Außendienst bestimmt und festgelegt. Die neuen Grenzen werden in der Örtlichkeit durch Grenzmarken kenntlich gemacht. Diese Vermessung stellt sicher, dass die neuen Flurstücke korrekt im Kataster erfasst und die Grenzverläufe eindeutig dokumentiert werden. Die Ergebnisse werden anschließend in den Kataster eingetragen, sodass die neuen Grundstücke rechtssicher nachgewiesen werden können.

amtliche Gebäudeeinmessungen

Eine amtliche Gebäudeeinmessung im Liegenschaftskataster erfasst die genaue Lage und Abmessungen eines Gebäudes. Sie ist verpflichtend für Neubauten oder bauliche Veränderungen und muss spätestens einen Monat nach der Rohbaufertigstellung durchgeführt werden. Diese Einmessung stellt sicher, dass das Gebäude korrekt im Liegenschaftskataster dokumentiert wird, was für die rechtssichere Darstellung von Grundstücksgrenzen und Bebauung notwendig ist.

Grenzwiederherstellungen

Die amtliche Grenzwiederherstellung dient der rechtssicheren Festlegung von Grundstücksgrenzen in der Örtlichkeit. Auf Grundlage der Katasterunterlagen werden die Grenzpunkte durch ein öffentlich bestelltes Vermessungsbüro festgestellt und abgemarkt. Die Ergebnisse werden den Eigentümern in einem Grenztermin angezeigt. Durch die Übernahme in das Liegenschaftskataster erhalten die Grenzen ihre verbindliche und rechtlich anerkannte Lage – eine wichtige Grundlage bei Bauvorhaben, Grenzstreitigkeiten oder Grundstücksverkäufen.

Sonderungen

Eine Sonderung im Liegenschaftskataster ist die Teilung eines bestehenden Flurstücks auf Grundlage vorhandener Katasterunterlagen, also ohne örtliche Vermessung. Sie kommt zur Anwendung, wenn die Grenzen bereits ausreichend bestimmt sind und eine Abmarkung der Grenzpunkte weder erforderlich noch zweckmäßig ist. In diesem Fall erfolgt die Teilung rechnerisch und ersetzt eine örtliche Vermessung. Die Möglichkeit einer Sonderung ist nicht in allen Fällen gegeben und muss zuvor geprüft werden.

Vereinigungen

Eine Vereinigung im Liegenschaftskataster ist die Zusammenlegung von zwei oder mehr Flurstücken zu einem neuen Flurstück. Dabei wird die bestehende Grenze zwischen den Flurstücken aufgehoben und ein neues, einheitliches Flurstück gebildet. Voraussetzung für die Vereinigung ist, dass die Flurstücke eine wirtschaftliche Einheit bilden und im Grundbuch unter einer laufenden Nummer geführt werden. Andernfalls müssen die Grundstücke grundbuchmäßig zunächst vereinigt werden, bevor eine Verschmelzung im Liegenschaftskataster erfolgen kann.

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